Hundetaxen
Das Hundetaxereglement der Gemeinde Grosshöchstetten regelt die Registrierung der Hunde und den Bezug der Hundetaxe in der Gemeinde gemäss kantonalem Hundegesetz.
Die Hundetaxe wird den bereits bekannten Hundehalterinnen und Hundehaltern jeweils Ende August in Rechnung gestellt. Veränderungen im Tierbestand sind der Gemeindeverwaltung innert Monatsfrist zu melden. Die Taxe beträgt CHF 60.00 pro Hund und ist für jedes Tier zu entrichten, welches am 1. August des laufenden Jahres älter ist als 6 Monate.
Keine Taxen werden erhoben für:
- Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung
- Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde eine Hundetaxe entrichtet wurde.
- Auf Gesuch hin für speziell ausgebildete Hunde (z.B. Polizei-, Lawinen-, Therapiehunde etc.). Das gültige Ausbildungszeugnis ist in jedem Fall vorzulegen.
Leinenpflicht
Die Hundetaxeverordnung regelt zusätzlich zum Art. 7 des kantonalen Hundegesetzes eine Leinenpflicht für die gesamte Kernzone des Zonenplans.
Amicus
In der Datenbank Amicus werden sämtliche Hunde mit Mikrochipnummer und detaillierten Angaben über Rasse, Geburt und Aufenthalt registriert. Neue Hundehalterinnen und Hundehalter werden von der Wohnsitzgemeinde erfasst. Bitte melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung für eine Neuregistrierung oder Änderung Ihrer Angaben in der Datenbank. Tierärzte kennzeichnen Hunde und übernehmen die Erstregistrierung. Weitere Informationen finden Sie unter www.amicus.ch.