Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Für die Gemeinde Grosshöchstetten ist die KESB Mittelland Süd zuständig.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB), das Sterilisationsgesetz und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind.
Sie sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden, die aus mindestens drei Mitgliedern und einem Behördensekretariat bestehen. Das Behördensekretariat unterstützt die Fachbehörde und setzt sich aus dem sozialjuristischen Dienst, dem Revisorat und der Kanzlei zusammen.
Für das ganze Kantonsgebiet bestehen 11 kantonale Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörden sowie eine burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Bern, Mittelland Süd
Tägermattstrasse 1
Postfach 1224
3110 Münsingen
031 635 21 00
info.kesb-ms@be.ch
Öffnungszeiten und weitere Informationen im Internet
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Bürgerdienste | 031 710 21 10 | info@grosshoechstetten.ch |