Schlichtungsbehörde
Für die Gemeinde Grosshöchstetten ist die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland zuständig.
Die regionale Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland ist zuständig für alle Schlichtungsgesuche, die in ihrer Gerichtsregion anfallen.
Die Gerichtsregion Bern-Mittelland entspricht der gleich bezeichneten Verwaltungsregion gemäss Artikel 39a des Gesetzes vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG) [BSG 152.01].
Streitigkeiten nach dem Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) behandelt ausschliesslich die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland.
Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
(für Miet- / Pacht- und Arbeitsrecht sowie Gleichstellungsfragen)
Effingerstrasse 34
3008 Bern
031 635 47 50
Schlichtungsbehoerde.Bern@justice.be.ch
Öffnungszeiten und weitere Informationen im Internet
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Bürgerdienste | 031 710 21 10 | info@grosshoechstetten.ch |