Testament
Ein Testament ist eine von der Erblasserin, bzw. dem Erblasser einseitige, jederzeit widerrufbare Anordnung über den Nachlass. Jede mindestens 18-jährige und urteilsfähige Person kann ein Testament verfassen.
Formvorschriften
- Handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift
- Oder durch einen Notar / eine Notarin öffentlich beurkunden lassen
- In Notsituationen ist auch ein mündliches Testament mit Zeugen möglich
Widerruf / Aufhebung
Ein Testament kann explizit widerrufen oder mittels einem neuen Testament aufgehoben werden. Mit einem notariellen Testament kann ein eigenhändiges widerrufen werden. Eigenhändige Testamente können auch vernichtet werden.
Eröffnung
Nach dem Tod der Erblasserin / dem Erblasser wird das Testament durch eine Notarin bzw. einen Notar oder die Gemeinde eröffnet.
Aufbewahrung
Das Testament sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Es kann zu Hause oder bei einem Notariat sowie einer Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Bei einer Hinterlegung bei der Gemeindeverwaltung muss das Testament in einem verschlossenen Kuvert versehen mit Name, Vorname, Adresse sein. Selbstverständlich kann das Testament, gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises, wieder abgeholt werden. Die Hinterlegung des Testamentes kostet CHF 30.00.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ch.ch/de/wie-erstelle-ich-ein-testament.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Bürgerdienste | 031 710 21 10 | info@grosshoechstetten.ch |
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