Quellensteuer
Quellensteuerpflichtige Personen
Ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie für Ersatzeinkünfte dem Quellensteuerabzug.
Schuldner der steuerbaren Leistung
Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) sind beispielsweise Arbeitgebende, Versicherer, Vorsorgeeinrichtungen usw. Die geschuldete Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde wird dem Arbeitnehmer (steuerpflichtige Person) durch den SSL direkt vom Lohn abgezogen und der Steuerverwaltung des Kantons Bern überwiesen.
Wegleitung, Merkblätter, Tarife und Formulare zur Quellensteuer können Sie bei der Steuerverwaltung kostenlos beziehen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Finanzen | 031 710 21 30 | info@grosshoechstetten.ch |