Handlungsfähigkeitszeugnis
- Das Gesuch erfolgt bei der örtlich zuständigen KESB direkt am Schalter, per Post oder über die lnfomailadresse.
- Die gesuchstellende Person hat sich am Schalter auszuweisen oder dem schriftlichen Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes beizulegen.
- Die KESB überprüft die Personalien im GERES; bei Unstimmigkeit nimmt sie Rücksprache mit der Einwohnerkontrolle der Gemeinde.
- Die KESB überprüft, ob für die betroffene Person eine die Handlungsfähigkeit einschränkende Erwachsenenschutzmassnahme besteht.
- lst die Handlungsfähigkeit gegeben oder nur teilweise eingeschränkt, stellt die KESB das Handlungsfähigkeitszeugnis aus. Die Gebühr beträgt CHF 20.00. Der Betrag wird vorzugsweise am KESB-Schalter bar einkassiert. Bei Versand des Handlungsfähigkeitszeugnisses mit Rechnungstellung beträgt die Gebühr CHF 30.00.
Bestelladresse:
KESB Mittelland Süd
Tägermattstrasse 1
Postfach 1224
3110 Münsingen
031 635 21 00
031 635 21 49 (Fax)
info.kesb-ms@jgk.be.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Bürgerdienste | 031 710 21 10 | info@grosshoechstetten.ch |
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