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Militärische Meldepflicht

Die militärische Meldepflicht besteht gegenüber dem

Sektionschef Emmental-Oberaargau
(ehemalige Ämter: Aarwangen, Burgdorf, Konolfingen, Signau, Trachselwald, Wangen)
Papiermühlestrasse 17
Postfach
3000 Bern 22
Tel. 031 634 92 11
Fax 031 634 92 13
E-Mail: ami.bsm@pom.be.ch

Wohnortswechsel
Als Wohngemeinde gilt die Gemeinde, in der sich Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz befindet (Absticht zum dauernden Verbleib). Beim Wegzug in eine andere Gemeinde ist das Dienstbüchlein dem Sektionschef zur Eintragung der Abmeldung vorzuweisen oder einzusenden. Die Anmeldung am neuen Wohnort hat innert 14 Tagen seit der Abmeldung zu erfolgen. Das Dienstbüchlein ist dem zuständigen Sektionschef zur Eintragung der Anmeldung und der neuen Adresse vorzuweisen oder einzusenden. Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen, unter Vorweisung oder Einsendung des Dienstbüchleins zu melden.

Berufsänderungen
Berufsänderungen sind dem Sektionschef innert nützlicher Frist und unter Vorweisung oder Einsendung des Dienstbüchleins zu melden.

Änderung der Personalien
Bei Namensänderung ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef mit folgenden Beilagen einzureichen

  • Eheschein oder Familienbüchlein (Kopie) AHV-Ausweis, lautend auf den neuen Namen
  • Blaue militärische Identitätskarte.

Zugehörige Objekte