Umzug innerhalb der Gemeinde / Adressänderung
Umzug
Teilen Sie uns die neue Adresse in der Gemeinde Grosshöchstetten innerhalb von 14 Tagen seit dem Umzug mit. Die Meldung kann persönlich, telefonisch oder per eUmzug erfolgen.
Für die Erfassung des Umzuges wird eine Gebühr von Fr. 20.00 pro volljähriger Person fällig.
eUmzug
Die einfachste Möglichkeit Ihren Umzug zu erfassen ist der eUmzug. Diese Plattform können Sie jederzeit nutzen. Schweizer Bürger bitten wir, nach der Abmeldung den Niederlassungsausweis selbständig zu vernichten.
Für ausländische Staatsangehörige wird eine Adressänderung beim Migrationsdienst beantragt. Die anfallenden Gebühren für den angepassten Ausweis und auf wann die Abholung erfolgen kann, wird per Post mitgeteilt.
Erfassen Sie nun den eUmzug direkt hier.
Persönliche Ummeldung
Folgende Unterlagen werden für die persönliche Umzugsmeldung am Schalter benötigt:
Unterlagen | Schweizer Bürger | Ausländische Staatsangehörige |
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Ausweisdokument | Identitätskarte | Ausländerausweis |
Adressangaben | Neue Adresse und Umzugsdatum | Neue Adresse und Umzugsdatum |
Zusätzlich bei Familien | Einverständniserklärung Umzug minderjährige Kinder (falls nur ein Elternteil umzieht) | Einverständniserklärung Umzug minderjährige Kinder (falls nur ein Elternteil umzieht) |
Mit der Änderung des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt von Schweizerinnen und Schweizern entfällt die Ausstellung von Niederlassungsausweisen. Für die ausländischen Staatsangehörigen wird eine Adressänderung beim Migrationsdienst beantragt.
Telefonische Abmeldung
Bei einer telefonischen Umzugsmeldung können Schweizer Bürger den Niederlassungsausweis selbständig vernichten.
Für ausländische Staatsangehörige wird eine Adressänderung beim Migrationsdienst beantragt. Die Kosten und die Abholung der neuen Aufenthaltsbewilligung werden per Post mitgeteilt.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Bürgerdienste | 031 710 21 10 | info@grosshoechstetten.ch |
Name | Download |
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