Siegelungswesen
Der Siegelungsbeamte der Gemeinde hat den Auftrag, bei jedem Todesfall mit den Angehörigen ein Siegelungsprotokoll zuhanden des Regierungsstatthalters zu erstellen.
Für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls sind folgende Fragen zu beantworten und zu dokumentieren:
- voraussichtlicher VertreterIn
- Bestand Vormundschaft / Beistandschaft
- Vermögensgegenstände ErblasserIn sowie des Ehegatten
- Barschaft
- Bank- und Postcheckguthaben
- Sammlungen (Münzen, Briefmarken, Waffen, Kunstgegenstände usw.)
- Lebens- Renten- und Unfallversicherungspolicen
- Liegenschaften
- Adressen mit Geburtsdatum der vermutlichen Erben
- Testament
- Ehe- oder Erbvertrag
- Vorempfänge und Schenkungen
Siegelungsbeamtin von Grosshöchstetten und Schlosswil
Therese Schärer
Finkenweg 7
3506 Grosshöchstetten
031 711 22 35
Auskunft
Gemeindeverwaltung
Kramgasse 3
3506 Grosshöchstetten
031 710 21 10
info@grosshoechstetten.ch
Zugehörige Objekte
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Bereich Bürgerdienste | 031 710 21 10 | info@grosshoechstetten.ch |
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