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Fundbüro Easyfind / Novafind

Online-Fundbüro „easyfind“
Seit dem 1. September 2020 arbeitet die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten mit dem elektronischen Fundbüro easyfind. Die Anwendung bringt für die Bürgerinnen und Bürger viele Vorteile mit sich und erleichtert die Suche nach verlorenen Gegenständen.

Gegenstand verloren
Bitte tragen Sie Ihre Verlustdaten auf easyfind ein und kontrollieren Sie, ob der Gegenstand bereits in einem Fundbüro abgegeben wurde. Finden Sie keine Übereinstimmung, steht Ihnen die Möglichkeit offen, direkt eine Verlustmeldung zu erzeugen. Sollte Ihr Gegenstand anschliessend in einem Fundbüro abgegeben werden, werden Sie direkt von diesem über den Fund Ihres Gegenstandes informiert. Sollten Sie diese Meldung nicht selbständig erfassen können, hilft Ihnen die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten gerne weiter.

Gegenstand gefunden
Bitte geben Sie den Gegenstand am Schalter der Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten ab. Wir werden den Fundgegenstand erfassen und erkennen zeitgleich, ob bereits eine Verlustmeldung aufgegeben wurde.

Aufbewahrung, Verwertung und Eigentumsanspruch
Erhebt der Finder des Gegenstandes Anspruch auf Eigentum, kann er den Gegenstand nach einem Jahr beziehen, sollte dieser nicht vermittelt werden können. Die Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren ab Funddatum geht damit an den Finder über. Gegenstände, die auch nach 5 Jahren nicht vermittelt werden konnten, werden von der Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten verwertet. Auf Fundsachen wie Schlüssel oder Ausweise kann kein Eigentum beansprucht werden.

Deaktivierung von Verlustmeldungen
Haben Sie bei der Erfassung Ihrer Verlustmeldung ein Passwort eingegeben, wurde Ihnen mit Abschluss der Erfassung eine Bestätigungs-Email zugesendet. In dieser E-Mail ist ein persönlicher Link enthalten, über den Sie Ihre erstellte Verlustmeldung jederzeit selbst ändern/ergänzen und auch stornieren können. Rufen Sie Ihre Verlustmeldung über den zugesendeten Link auf und wählen Sie „Verlustmeldung stornieren“ aus. Damit wird die Verlustmeldung aus der zentralen Online-Datenbank storniert und ist für die teilnehmenden Fundbüros nicht mehr zugänglich.

Haben Sie kein Passwort eingegeben oder den persönlichen Link gelöscht, können Sie die
Verlustmeldung nicht vorzeitig wieder stornieren. Wird kein passender Gegenstand in einem Fundbüro abgegeben, läuft nach einer bestimmten Frist eine Verlustmeldung jedoch auch so automatisch ab und ist damit für die teilnehmenden Fundbüros ebenfalls nicht mehr zugänglich. Sie müssen damit auch in dem Fall normalerweise nichts tun.

Bereits abgegebene Fundgegenstände
Die noch vorhandenen Gegenstände, welche noch nicht verwertet oder vermittelt wurden, sind durch die Gemeindeverwaltung im easyfind erfasst worden. Sollte eine passende Verlustmeldung erscheinen, wird der Gegenstand vermittelt. Die nicht anonymen Finder der jeweiligen Gegenstände werden von der Gemeindeverwaltung kontaktiert und befragt, ob sie für den damals gefundenen Gegenstand Eigentumsanspruch erheben möchten.

Bereits aufgegebene Verlustmeldungen
Alle Verlustmeldungen, die ab dem 1. Januar 2020 eingereicht wurden, werden elektronisch von der Gemeindeverwaltung erfasst. Den entsprechenden Personen wird die erzeugte Verlustmeldung zugeschickt. Verlustmeldungen, die vor dem 1. Januar 2020 aufgegeben wurden, werden nicht erfasst. Die betroffenen Personen müssten die Verlustmeldung, wenn gewünscht, selbständig online erfassen.

Kontakt
Bei Fragen kontaktieren Sie den Bereich Bürgerdienste unter 031 710 21 10 oder per E-Mail an info@grosshoechstetten.ch.


Gestohlene Fahrräder
Wenn in der Gemeinde ein Fahrrad gefunden wird, werden diese bei der Gemeindeverwaltung deponiert. Es erfolgt eine Meldung an die Kantonspolizei, welche die gefundenen Fahrräder mit den offenen Anzeigen vergleichen. Deshalb sind gestohlene Fahrräder unbedingt bei der Kantonspolizei in Konolfingen zu melden.

Wenn nach ca. 3 Monaten keine Anzeige bei der Kantonspolizei eingegangen ist, können die Fahrräder an interessierte Personen abgegeben werden.

Sie können sich jederzeit bei der Gemeindeverwaltung erkundigen und die zum Verkauf stehenden Fahrräder besichtigen. Die Fahrräder weisen oftmals kleinere Schäden auf und werden deshalb zu einem Preis von nur CHF 30.00 verkauft.

Zugehörige Objekte