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Gastgewerbliche Gesuche

Die Eröffnung oder die Übernahme eines Gastgewerbebetriebes, der Handel mit alkoholischen Getränken oder die Durchführung von öffentlichen Anlässen ist bewilligungspflichtig.

Die Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligung müssen online über die Homepage des Kantons Bern erfasst und eingereicht werden.

Für die Erfassung des Gesuchs ist ein BE-Login notwendig. Sollten Sie noch kein BE-Login besitzen, gelangen Sie hier zur Registrierung.

Die notwendigen Beilagen können direkt hochgeladen werden. Nach Beendigung der Erfassung wird das Gesuch automatisch an die Gemeinde übermittelt. Die Gemeinde wird über den Gesuchseingang informiert, prüft die Unterlagen und übermittelt ihrerseits das Gesuch ebenfalls elektronisch an das Regierungsstatthalteramt.

Verschiedene Hilfsmittel wie Anleitungen, Videoanleitungen usw. stehen Ihnen hier zu Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Gesuche in Papierform nicht mehr akzeptiert und folglich nicht mehr behandelt und an Sie retourniert werden.

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