Elektronisches Baubewilligungsverfahren
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Baubewilligung ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
eBau - elektronische Einreichung
Seit dem 1. März 2022 ist das Baugesuch elektronisch über eBau auszufüllen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD). Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Somit werden insbesondere folgende Gesuche elektronisch einzugeben sein:
- Baugesuch (Art. 34 Abs. 1 BauG),
- Ausnahmegesuch (Art. 34 Abs. 2 BauG),
- Gesuch um vorzeitige Baubewilligung (Art. 37 BauG),
- Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung (Art. 42 Abs. 3 BauG),
- Gesuch um Genehmigung für Gegenstände von untergeordneter Bedeutung (Art. 44 BauG),
- Projektänderungen und nachträgliche Ausnahmegesuche während des Baubewilligungsverfahrens und im Baubeschwerdeverfahren vor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion (Art. 43 und 44 BewD),
- Baupolizeiliche Selbstdeklaration (Art. 47a BewD).
eBau erlaubt einen vollumfänglich elektronischen Verfahrensablauf behördenintern und auch mit Dritten. Zahlreiche Gesuchsformulare müssen nicht mehr ausgefüllt werden, sie sind im neuen elektronischen Baugesuch auf eBau hinterlegt und integriert. eBau macht auf die wenigen Gesuchsformulare aufmerksam, die noch ausgefüllt und hochgeladen werden müssen.
Voranfrage, Baugesuch oder Spezialverfahren einreichen
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Auflageakten
Die Auflageakten der publizierten eBau-Baugesuche können während der gesetzlichen Auflagefrist von 30 Tagen online eingesehen werden. Klicken Sie hier um zu den Auflageakten zu gelangen.
Geoportale
Die folgenden Geoportale bieten Angebote für diverse Planunterlagen: